Die Gesellschafterstruktur, die direkte und indirekte Gesellschaftersituation, die Kontrollverhältnisse sowie die bestehenden Organbesetzungen der wesentlichen Gruppengesellschaften bleiben unverändert. Details finden sich in der Veröffentlichung in der Wiener Zeitung vom 26. November 2010.
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung vom 26. November 2010:
Ventana Beteiligungsgesellschaft m.b.H.
Hinweis gemäß § 7 SpaltG
Ventana Beteiligungsgesellschaft m.b.H. , FN 114509x, Rooseveltplatz 10, 1090 Wien, als spaltende und übertragende Gesellschaft beabsichtigt, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit allen Rechten und Pflichten unter ihrem Fortbestand nachstehende Abspaltungen zur Aufnahme gemäß § 1 Abs 2 Z 2 SpaltG durchzuführen:
a) auf die übernehmende Gesellschaft Sela Beteiligungsverwaltungs GmbH, FN 187931w, Roosevelt platz 10, 1090 Wien
– den Managementbetrieb der Ventana Beteiligungsgesellschaft m.b.H.;
– 625 (sechshundertfünfundzwanzig) Aktien der Tridelta Heal Beteiligungsgesellschaft S.A. mit dem Sitz in Luxemburg, R.C.S. Luxemburg, Sektion B, Nummer 46649;
– den ihr gehörigen Geschäftsanteil an der Validus Immobilienholding GmbH, FN 221955f, entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von EUR 34.650,– (Euro vierunddreißigtausendsechshundertfünfzig);
– einen Hälfteanteil des ihr gehörigen Geschäftsanteiles an der Ventana Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., FN 120810m, entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von ATS 500.000,– (Schilling fünfhunderttausend), sohin einen Geschäftsanteil entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von ATS 250.000,– (Schilling zweihundertfünfzigtausend)
b) an EL & IL Immobilien GmbH, FN 351332s, 1070 Wien, Siebensterngasse 17/17
– 625 (sechshundertfünfundzwanzig) Aktien der Tridelta Heal Beteiligungsgesellschaft S.A. mit dem Sitz in Luxemburg, R.C.S. Luxemburg, Sektion B, Nummer 46649;
– den ihr gehörigen Geschäftsanteil an der STYBÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 146063z, entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von ATS 4,000.000,– (Schilling vier Millionen);
– einen Hälfteanteil des ihr gehörigen Geschäftsanteiles an der Ventana Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.H., FN 120810m, entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von ATS 500.000,– (Schilling fünfhunderttausend), sohin einen Geschäftsanteil entsprechend einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage im Nennbetrag von ATS 250.000,– (Schilling zweihundertfünfzigtausend)
Der Spaltungs- und Übernahmevertrag wurde gemäß § 7 Abs 1 iVm § 17 SpaltG beim Handelsgericht Wien zu FN 114509x eingereicht.
Die Gesellschafter, der Betriebsrat und die Gläubiger der Gesellschaft werden auf ihre Rechte gemäß § 7 Abs 2, 4 und 5 SpaltG hingewiesen. Insbesondere haben die Gesellschafter Anspruch auf Übersendung der im § 7 Abs 2 SpaltG bezeichneten Unterlagen, wobei zwischen dem Tag der Aufgabe der Sendung zur Post und der Beschlussfassung über die Abspaltung ein Zeitraum von mindestens 14 Tagen liegen muss.
Auf Verlangen ist jedem Gesellschafter sowie den Gläubigern und dem Betriebsrat eine Abschrift der Unterlagen gemäß § 7 Abs 2 SpaltG kostenlos zu erteilen.
Gez.
Dr. Hannes Winkler
als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der Ventana Beteiligungsgesellschaft m.b.H.